Einwanderungsdienstleistungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
EINWANDERUNGSVERFAHREN | VERMITTLUNGSVEREINBARUNG FÜR DIE INANSPRUCHNAHME VON EINWANDERUNGSDIENSTLEISTUNGEN – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Identifizierung der Vertragsparteien
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
Accommodation Spain, S.L. (Enforex), mit Sitz in C/ Gustavo Fernández Balbuena 11, Madrid, Spanien, Steuernummer (CIF): B63556039 (nachfolgend „Enforex“), ausschließlich handelnd als kommerzieller Koordinator für die Inanspruchnahme spezialisierter Einwanderungsdienstleistungen;
und
der Person, deren personenbezogene Daten im Online-Registrierungs- und Vertragsformular angegeben wurden (nachfolgend der „Kunde“).
Die von dieser Vereinbarung erfassten Dienstleistungen werden von einem unabhängigen, auf Einwanderungsdienstleistungen spezialisierten Dienstleister (nachfolgend der „Dienstleister“) erbracht.
2. Gegenstand und Umfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistung
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Regelung der Tätigkeit von Enforex als Vermittler, um dem Kunden den Zugang zu Einwanderungsberatung und zur Bearbeitung von Anträgen durch einen unabhängigen externen Dienstleister zu ermöglichen.
Die Gebühren UMFASSEN NICHT:
- Staatliche oder behördliche Gebühren.
- Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen.
- Notarkosten.
- Gutachten oder Berichte Dritter.
- Reise- oder Kosten für persönliche Anwesenheit.
- Gerichts- oder sonstige gerichtliche Verfahren.
- Beschaffung von Dokumenten aus dem Herkunftsland des Kunden.
- Fotografien oder grafische Materialien.
- Meldebescheinigung (empadronamiento) und örtliche Verwaltungsverfahren.
- Verfahren bei der Sozialversicherung und der Steuerbehörde.
- Amtliche Prüfungen.
- Kurier-, Versand- und Logistikdienstleistungen.
- Nicht ausdrücklich eingeschlossene zusätzliche Dienstleistungen.
- Bußgelder oder Strafen.
- Von Dritten abhängige externe Kosten.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- Richtigkeit, Vollständigkeit und Echtheit der Unterlagen sicherzustellen.
- Änderungen mitzuteilen, die den Einwanderungsantrag oder das Verfahren beeinflussen können.
- Während des gesamten Verfahrens gewissenhaft mitzuwirken.
- Anfragen nach Informationen oder Unterlagen innerhalb der erforderlichen Fristen zu beantworten.
4. Pflichten des Dienstleisters
Der Dienstleister wird mit höchster professioneller Sorgfalt tätig und wahrt die Vertraulichkeit sämtlicher Informationen, die er im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung erhält.
5. Art der Vermittlung
Enforex handelt ausschließlich als kommerzieller Koordinator, um dem Kunden den Zugang zu spezialisierten Einwanderungsdienstleistungen eines unabhängigen externen Dienstleisters zu ermöglichen.
Enforex erbringt keine Rechtsdienstleistungen und übernimmt keine Vertretung gegenüber Behörden, handelt weder als Anwaltskanzlei noch als Verwaltungsagentur oder Rechtsberatung und übernimmt keine technische Verantwortung für einen Einwanderungsantrag oder ein Einwanderungsverfahren.
Die tatsächliche Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, einschließlich sämtlicher Beratungs- und Antragsbearbeitungstätigkeiten, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Dienstleisters, der unabhängig und gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften handelt.
6. Terminverwaltung
Sofern in der vertraglich vereinbarten Dienstleistung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, werden pro Antrag oder Verfahren höchstens zwei (2) Versuche zur Terminvereinbarung bzw. Terminverwaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Zusätzliche Terminänderungen oder vom Kunden versäumte Termine können zu zusätzlichen Kosten führen.
7. Haftungsbeschränkung
Enforex handelt ausschließlich als Vermittler und übernimmt keine Garantie für einen erfolgreichen Ausgang, da sämtliche Entscheidungen ausschließlich von den zuständigen Behörden getroffen werden.
Enforex haftet ausschließlich für die in dieser Vereinbarung ausdrücklich übernommenen Verpflichtungen und übernimmt keine Haftung für Entscheidungen staatlicher Behörden oder für Handlungen Dritter, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Enforex liegen, außer in Fällen von Betrug, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, die Enforex unmittelbar zuzurechnen sind.
Amtliche Gebühren und sonstige externe Kosten sind unter keinen Umständen erstattungsfähig.
8. Gebühren und Zahlung
Die Zahlung ist zu Beginn des Verfahrens vollständig über die angegebene Zahlungsplattform zu leisten.
9. Laufzeit und Beendigung
Diese Vereinbarung endet mit dem Erlass einer endgültigen behördlichen Entscheidung oder mit Abschluss der vertraglich vereinbarten Dienstleistung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden spanischen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist, ermächtigt der Kunde Enforex, personenbezogene Daten und Nachweisdokumente an den Dienstleister sowie an die zuständigen öffentlichen Behörden, staatlichen Stellen, Konsulate, Botschaften oder sonstigen offiziellen Stellen weiterzugeben, die am Antragsverfahren beteiligt sind.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem spanischen Recht.
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung, Gültigkeit oder Erfüllung dieser Vereinbarung ergeben, werden den Gerichten in Madrid, Spanien, vorgelegt. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf jeden anderen Gerichtsstand, der ansonsten für sie gelten könnte.
12. Annahme und Gültigkeit der Vereinbarung
Die Annahme dieser Vereinbarung im Rahmen des Online-Vertragsabschlusses stellt eine elektronische Signatur dar und entfaltet gemäß dem geltenden spanischen Recht volle Rechtswirkung.